Geschafft: das sind die Überschriften der Kitareform

Mehr Personal für die Kitas,
Mehr Qualität in der Betreuung,
Kostenvorteile für die Gemeinde,
Verbesserungen für Eltern,
Beteiligungsmöglichkeit der Eltern gestärkt

„Mit der Kita-Reform der Jamaika-Koalition ( CDU, Bündnis90/die Grünen und FDP ) werden die Start-Chancen für die kleinsten Mitbürger*Innen unseres Landes sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert“, fasst Thorsten Möhrcken, der Sprecher der örtlichen Grünen für die Kita Reform, das Ergebnis der Beratungen in den letzten Tagen und Wochen zusammen.

„Das Thema Kita Reform ist in den letzten Monaten sehr intensiv diskutiert worden. Wir bedanken uns bei den Eltern der FB-Gruppe „Kita-Reform 2020 in Henstedt-Ulzburg“ für die begleitenden Diskussionen/ Hinweise und Anregungen, das hat uns sehr geholfen.“

Trotz mancher Befürchtungen und einiger politischer Unkenrufe aus der Gemeindevertretung werden weder die Eltern, noch die Gemeinde stärker belastet.

Lesen Sie selbst:

Gerechtere Beiträge
Ab dem 1. August 2020 gibt es landesweit eine Obergrenze. Für Kinder über drei Jahre fallen monatlich maximal 141 Euro für eine fünfstündige Betreuung an und rund 226 Euro für acht Stunden an . Für die Krippenbetreuung eines Kindes unter drei Jahren gilt eine Obergrenze von monatlich 180 Euro für fünf und 288 Euro für acht Stunden. Es gibt einen Stundendeckel von 7,21 Euro.

Tagespflege
Bisher gab es keine landesweit einheitliche Regelung für die Tagespflege. Künftig wird der Beitragsdeckel auch für die Betreuung bei einer Kindertagespflegeperson gelten. Die Tagespflege wird dann anteilig von Land, Eltern und Wohngemeinden finanziert.

Fachkraft-Kind-Schlüssel
Bisher galt in Schleswig-Holstein ein Fachkraft-Kind-Schlüssel im Elementarbereich von 1,5 pro Gruppe. Zukünftig wird dieser auf 2,0 Fachkräfte angehoben. Konnten Gruppen bisher maximal 25 Kinder haben, dürfen es künftig höchstens 22 Kinder sein. Die Regelgröße beträgt wie bisher 20 Kinder

Geschwisterregelung
Auf Grund der Initiative der Grünen in HU, hat der Ausschuss des Kreises beschlossen, die einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung für Hortkinder bis zum 31.12.2024 (Ende der Übergangsphase in der Kita Reform mit anschließender Überführung in das Zielsystem) beizubehalten
Kommunen, in denen noch Hortbetreuung stattfindet, sind aufgefordert, bis zum 31.07.2021 ein Konzept zum Übergang auf die schulische Ganztagsbetreuung ( OGTS an den Grundschulen) vorzulegen. Diese Konzepte sollen spätestens zum 31.07.2022 verbindliche Maßnahmen beinhalten.

Frühdienst
Der Frühdienst wird kostenfrei bleiben. Allerdings bedarf es ab dem 01.08.2020 einer verbindlichen Anmeldung.

Verpflegungskosten
Die Verpflegungskosten werden in der Gemeinde festgelegt und sind nicht Teil der Kitareform. Nach neuer Rechtslage sind zudem zukünftig an einer solchen Entscheidung die Elternvertreter im Vorfeld zu beteiligen, denn die Kalkulation der Verpflegungskostenbeiträge (Beitrag, Kosten, Inhalt) sollen der Elternvertretung und dem Beirat vorgelegt werden.

Eltern Wahlrecht
Künftig gibt es ein echtes Wahlrecht für Eltern. Soweit Plätze vorhanden sind, können Eltern ihre Kinder in einer Kita außerhalb ihrer Wohngemeinde anmelden, ohne sich deswegen erklären zu müssen

Schließzeiten
Zukünftig wird es eine Obergrenze der möglichen Schließzeiten geben: Diese werden auf 20 Tage im Kalenderjahr begrenzt (inklusive Heiligabend und Silvester). Für kleine Einrichtungen mit bis zu drei Gruppen gelten diese Ziele ebenfalls, sie können jedoch abweichend davon bis zu 30 Tage im Jahr schließen.

Beteiligungsmöglichkeit der Eltern gestärkt
Zukünftig (ab 1. Januar 2021) ist die Einhaltung der Beteiligungsrechte der Elternvertretung Voraussetzung dafür, dass eine Kita öffentliche Mittel erhält. Auch Eltern, deren Kinder in Kindertagespflege betreut werden, können künftig in der Kreis- und Landeselternvertretung mitwirken.

Mehr Personal
Für den Eigenbetrieb bedeutet die Kita- Reform , dass ca. 37 Vollzeitstellen geschaffen werden müssen, um den zusätzlich benötigten Personalbedarf abdecken zu können. Eine große Herausforderung für den Eigenbetrieb geeignetes Personal zu finden.

Auswirkungen auf die Kosten der Gemeinde
Durch die Kita-Reform wird nicht nur die Qualität und der Standard in den Einrichtungen erhöht, unsere Kommune wird durch das neue Gesetz des Landes um ca. 2,1 Mio. € entlastet. Allerdings liegen von den weiteren Trägern in der Gemeinde noch keine Personalkosten für die Erhöhung des Betreuungsschlüssels vor und die Kosten der kostenfreien Frühstunde, sowie der zusätzlichen Leitungsfreistellung in den großen Einrichtungen sind von diesem Betrag noch nicht berücksichtigt. Dennoch wird bei der Gemeinde ein Kostenvorteil verbleiben.

Fazit
Die Landesregierung hat eine gelungene Kita-Reform vorgelegt, die die Basis ist für weitere Verbesserungen in den nächsten Jahren. Weil es jetzt einheitliche Regelungen für das ganze Land gibt und der Flickenteppich von unterschiedlichen Regelungen abgeschafft wird, wird es künftig auch einfacher sein, weitere Verbesserungen zu diskutieren.

Bündnis90/ Die Grünen streben mittel- bis langfristig die Gebührenfreiheit auch für Schleswig-Holstein an.
Wegen der hohen Kosten, die damit verbunden wären, wird es aber nicht von heute auf morgen möglich sein, die Beitragsfreiheit generell umzusetzen.

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