Zusammensetzung:
13 Mitglieder der Gemeindevertretung und der/die Bürgermeister*in ohne Stimmrecht.
Aufgabengebiet:
nach § 45 b GO Aufgaben im Bereich der wirtschaftlichen Betätigung und der privat-rechtlichen Beteiligungen, Grundstücksangelegenheiten, Partner- und Patenschaften, Polzeibeirat, Gemeindearchiv
Dem Hauptausschuss ist oberste Dienstbehörde des/der Bürgermeister*in.
Der Hauptausschuss entscheidet bei Gemeindevertreterinnen oder -vertretern, Ehrenbeamtinnen und -beamten sowie bei ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern über die Verletzung der Treuepflicht. Er entscheidet ferner bei Gemeindevertreterinnen und -vertretern über die Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht.
Der Hauptausschuss trifft auf Vorschlag der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters die Personalentscheidungen für Inhaberinnen und Inhaber von Stellen, die der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister unmittelbar unterstellt sind und Leitungsaufgaben erfüllen.
Vorsitz:
Dr. Dietmar Kahle (CDU)
Mitglieder Bündnis 90/ Die Grünen:
Kurt Göttsch
Ulf Klüver
(Vertretung: Mariano Córdova, Thorsten Möhrcken, Doreen Müller)