Nach der Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg § 5 – Ständige Ausschüsse wurden die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs. 1, § 45 a Abs. 1 GO gebildet.
Die
Aufgabenstellung und die Mitglieder der Bündnis 90/ Die grünen entnehmen Sie
bitte den einzelnen Ausschüssen.
Die
Ausschüsse bestehen aus 13 Mitglieder, davon müssen mind. sieben Gemeindevertreter
sein (Ausnahme Hauptausschuss, hier sind nur Gemeindevertreter zulässig), es
können bis zu sechs bürgerliche Mitglieder bestellt werden, es sind jeweils Vertreter*innen
für jede Fraktion und Ausschüsse zu benennen.
Die
ständigen Ausschüsse bereiten die Beschlüsse der Gemeindevertretung für die
ihnen zugewiesenen Aufgabengebiete vor.Gem. Hauptsatzung § 9 haben die
Ausschüsse auch eigen Entscheidungsbefugnisse
Aktuelle Besetzung der Ausschüsse:
- CDU 4 Sitze
- SPD 2 Sitze
- Bündnis 90 / Die Grünen 2 Sitze
- Bürger für Bürger (BFB) 2 Sitze
- WHU 2 Sitze
- FDP 1 Sitze
Die Gemeindevertretung wählt für jeden Ausschuss eine/n Vorsitzenden/ Vorsitzende und eine/n stellv. Vorsitzenden/ Vorsitzende.
Neben den ständigen Ausschüssen wurde der zeitlich befristete IGEK- Ausschuss (IGEK) eingesetzt.
Daneben gibt es weitere Arbeitskreise/ Beiräte mit unterschiedlicher Aufgabestellung und Zusammensetzung u.a.:
- Nachbarschaftsausschüsse
- AK sozialer Wohnungsbau
- Abwasserzweckverband Südholstein
- Wegezweckverband Kreis Segeberg
- Zweckverband Fundtiere
- Zweckverband Wasserversorgung Kaltenkirchen und Henstedt-Ulzburg
- Schulleiterwahlausschuss
- Wahlprüfungsausschuss