Ausschüsse der Gemeindevertretung

Nach der Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg  § 5 – Ständige Ausschüsse wurden die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs. 1, § 45 a Abs. 1 GO gebildet.

Die Aufgabenstellung und die Mitglieder der Bündnis 90/ Die grünen entnehmen Sie bitte den einzelnen Ausschüssen.

Die Ausschüsse bestehen aus 13 Mitglieder, davon müssen mind. sieben Gemeindevertreter sein (Ausnahme Hauptausschuss, hier sind nur Gemeindevertreter zulässig), es können bis zu sechs bürgerliche Mitglieder bestellt werden, es sind jeweils Vertreter*innen für jede Fraktion und Ausschüsse zu benennen.

Die ständigen Ausschüsse bereiten die Beschlüsse der Gemeindevertretung für die ihnen zugewiesenen Aufgabengebiete vor.Gem. Hauptsatzung § 9 haben die Ausschüsse auch eigen Entscheidungsbefugnisse 

Aktuelle Besetzung der Ausschüsse:

  • CDU 4 Sitze
  • SPD 2 Sitze
  • Bündnis 90 / Die Grünen 2 Sitze
  • Bürger für Bürger (BFB) 2 Sitze
  • WHU 2 Sitze
  • FDP 1 Sitze

Die Gemeindevertretung wählt für jeden Ausschuss eine/n Vorsitzenden/ Vorsitzende und eine/n stellv. Vorsitzenden/ Vorsitzende.

Neben den ständigen Ausschüssen wurde der zeitlich befristete IGEK- Ausschuss (IGEK) eingesetzt.

Daneben gibt es weitere Arbeitskreise/ Beiräte  mit unterschiedlicher Aufgabestellung und Zusammensetzung u.a.:

  • Nachbarschaftsausschüsse
  • AK sozialer Wohnungsbau
  • Abwasserzweckverband Südholstein
  • Wegezweckverband Kreis Segeberg
  • Zweckverband Fundtiere
  • Zweckverband Wasserversorgung Kaltenkirchen und Henstedt-Ulzburg
  • Schulleiterwahlausschuss
  • Wahlprüfungsausschuss