Anträge zum Hauptausschuss

Antrag Bündnis 90/ Die Grünen zum 14.05.2019

Für die Sitzung des Ausschusses am 14.05.2019 haben wir einen Antrag zur Personalsituation der Feuerwehr gestellt. 

Unsere Fraktion unterstützt die ehrenamtliche Feuerwehr, das gilt speziell auch für eine entsprechende Personalausstattung und Unterstützung durch die Verwaltung.

Wir haben uns dabei  auf den Bericht der Wehrführung anlässlich der Sitzung des Feuerwehr-  ausschusses vom 07.03.2019. Seitens des Gemeindewehrführers über den krankheitsbedingten Ausfall des 1. Hauptamtlichen Gerätewarts unterrichtet und von ihm auf die Dringlichkeit eines 2. hauptamtlichen Gerätewartes verwiesen.

Die Verwaltung wurde gebeten, zu den Personalfragen Vorschläge zur Unterstützung der  Feuerwehr  vorzutragen.

Weiter wurde erklärt, dass die Verwaltungsaufgaben der Feuerwehr immer mehr zunehmen (Einsatzplanung, Datenpflege, Fahrzeug- und Gerätepflege), so dass auch hier Unterstützungsbedarf beispielsweise durch eine Verwaltungsfachangestellte erforderlich ist.


Ergebnis:

Seit dem 01.10.2019  ist die Stelle der Feuerwehrsachbearbeitung in der Verwaltung  besetzt.

Die zweite Stelle des hauptamtlichen Gerätewartes konnte zum 01.11.2019 besetzt werden. Damit  sind dann beide hauptamtlichen Gerätewarte im Einsatz.


Antrag Bündnis 90/ Die Grünen zum 16.12.2019

Stärkung des Ehrenamtes / Sitzungsdauer nur einstimmig verlängerbar

SPD und FDP stimmen dagegen.

Für die Sitzung des Ausschusses am 16.12.2019  haben wir den Antrag gestellt   die Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg zu ändern.

Dieser Antrag ist in der Gemeindevertretersitzung am 20.02.2020 abschließend beraten und verabschiedet worden.

Ergebnis der Abstimmungen

Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 16.12.19 mehrheitlich empfohlen, den § 51 der Geschäftsordnung für die Gemeindever­tretung (GeschO) dahingehend zu ändern, dass eine Verlängerung der in den §§ 26 und 46 GeschO festgelegten Sitzungsdauer nur mit einem einstimmigen Beschluss der Gemeinde­vertretung bzw. des jeweiligen Ausschusses möglich ist. Bislang reichte hierfür eine Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder aus.

Wir Grünen denken dabei insbesondere an die Belastungen der berufstätigen Mitglieder der Gemeindevertretung (bürgl. Ausschussmitglieder), die in den frühen Morgenstunden die berufliche Tätigkeit aufnehmen müssen. Die Belastungen über die heutigen praktizierten Reglungen hinaus sind nicht zumutbar und auch nicht für eine sachgerechte Beratung der zu behandelnden Themen zu akzeptieren.

Eine Veränderung der bisher geübten Praxis kann auch dazu führen, dass sich Bürger*innen wegen zusätzlicher Belastungen nicht mehr in der Lage sehen, ihre Funktionen auszuüben. Eine Veränderung der bisher geübten Praxis kann auch dazu führen, dass sich in der Zukunft weniger Bürger*innen für das Ehrenamt der Gemeindevertreter / bürgl. Ausschussmitglied zur Verfügung stellen, weil es nicht absehbar ist, wann Sitzungen enden.

Der Entwurf des 7. Nachtrags zur GeschO sieht folgende Neufassung des § 51 GeschO vor:

Die Gemeindevertretung und die Ausschüsse können kann für den Einzelfall Ab­weichungen von der Geschäfts­ordnung mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschließen, soweit ein solcher Beschluss nicht gegen Vorschriften der Gemeindeordnung ver­stößt. Für eine einzelfallbezogene Ver­längerung der im § 26 bzw. § 46 GeschO festgelegten Sitzungsdauer ist ein ein­stimmiger Beschluss der anwesenden Mitglieder erforderlich.

Die Gemeindevertretung beschließt den der Vorlage beigefügten 7. Nachtrag zur Ge­schäftsordnung für die Gemeindevertretung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg.

Beschlussfassung:

23 Ja-Stimmen    

            Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

            BFB-Fraktion

            CDU-Fraktion

            WHU-Fraktion

Leider haben sich die FDP-Fraktion und die SPD-Fraktion nicht mit den Argumenten anfreunden und stimmten mit ihren 6 Stimmen gegen den Antrag der Grünen.