Antrag Bündnis 90/ Die Grünen zum 14.05.2019
Für die Sitzung des Ausschusses am 14.05.2019 haben
wir einen Antrag zur Personalsituation der Feuerwehr gestellt.
Unsere Fraktion unterstützt die ehrenamtliche
Feuerwehr, das gilt speziell auch für eine entsprechende Personalausstattung
und Unterstützung durch die Verwaltung.
Wir haben uns dabei auf den Bericht der Wehrführung anlässlich der
Sitzung des Feuerwehr- ausschusses
vom 07.03.2019. Seitens des Gemeindewehrführers über den
krankheitsbedingten Ausfall des 1. Hauptamtlichen Gerätewarts unterrichtet und
von ihm auf die Dringlichkeit eines 2. hauptamtlichen Gerätewartes verwiesen.
Die Verwaltung wurde gebeten, zu den Personalfragen
Vorschläge zur Unterstützung der Feuerwehr vorzutragen.
Weiter wurde erklärt, dass die Verwaltungsaufgaben der
Feuerwehr immer mehr zunehmen (Einsatzplanung, Datenpflege, Fahrzeug- und
Gerätepflege), so dass auch hier Unterstützungsbedarf beispielsweise durch eine
Verwaltungsfachangestellte erforderlich ist.
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Ergebnis:
Seit dem 01.10.2019 ist die
Stelle der Feuerwehrsachbearbeitung
in der Verwaltung besetzt.
Die
zweite Stelle des hauptamtlichen Gerätewartes konnte zum 01.11.2019 besetzt werden. Damit sind dann beide hauptamtlichen Gerätewarte im
Einsatz.
Antrag
Bündnis 90/ Die Grünen zum 16.12.2019
Stärkung des
Ehrenamtes / Sitzungsdauer nur einstimmig verlängerbar
SPD und FDP
stimmen dagegen.
Für die Sitzung des Ausschusses am 16.12.2019 haben wir den Antrag gestellt die Geschäftsordnung für die
Gemeindevertretung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg zu ändern.
Dieser Antrag ist in der Gemeindevertretersitzung
am 20.02.2020 abschließend beraten und verabschiedet worden.
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Ergebnis der Abstimmungen
Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90 /
Die Grünen hat der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 16.12.19 mehrheitlich
empfohlen, den § 51 der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung (GeschO)
dahingehend zu ändern, dass eine Verlängerung der in den §§ 26 und 46 GeschO
festgelegten Sitzungsdauer nur mit einem einstimmigen Beschluss der Gemeindevertretung
bzw. des jeweiligen Ausschusses möglich ist. Bislang reichte hierfür eine
Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder aus.
Wir Grünen
denken dabei insbesondere an die Belastungen der berufstätigen Mitglieder der
Gemeindevertretung (bürgl. Ausschussmitglieder), die in den frühen
Morgenstunden die berufliche Tätigkeit aufnehmen müssen. Die Belastungen über
die heutigen praktizierten Reglungen hinaus sind nicht zumutbar und auch nicht
für eine sachgerechte Beratung der zu behandelnden Themen zu akzeptieren.
Eine
Veränderung der bisher geübten Praxis kann auch dazu führen, dass sich
Bürger*innen wegen zusätzlicher Belastungen nicht mehr in der Lage sehen, ihre
Funktionen auszuüben. Eine Veränderung der bisher geübten Praxis kann auch dazu
führen, dass sich in der Zukunft weniger Bürger*innen für das Ehrenamt der
Gemeindevertreter / bürgl. Ausschussmitglied zur Verfügung stellen, weil es
nicht absehbar ist, wann Sitzungen enden.
Der Entwurf des 7. Nachtrags zur
GeschO sieht folgende Neufassung des § 51 GeschO vor:
Die Gemeindevertretung und die Ausschüsse können kann
für den Einzelfall Abweichungen von der Geschäftsordnung mit der Mehrheit von
zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschließen, soweit ein solcher
Beschluss nicht gegen Vorschriften der Gemeindeordnung verstößt. Für eine
einzelfallbezogene Verlängerung der im § 26 bzw. § 46 GeschO festgelegten
Sitzungsdauer ist ein einstimmiger Beschluss der anwesenden Mitglieder
erforderlich.
Die Gemeindevertretung
beschließt den der Vorlage beigefügten 7. Nachtrag zur Geschäftsordnung für
die Gemeindevertretung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg.
Beschlussfassung:
23 Ja-Stimmen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
BFB-Fraktion
CDU-Fraktion
WHU-Fraktion
Leider haben sich die FDP-Fraktion und die SPD-Fraktion nicht mit den Argumenten anfreunden und stimmten mit ihren 6 Stimmen gegen den Antrag der Grünen.