Regionales Verkehrskonzept – Zeitplan verschiebt sich wegen Corona-Lage Information des Lenkungsausschusses vom 24.04.2020

Ende Dezember 2019 wurde der Auftrag für die Erarbeitung eines „Regionalen Verkehrskonzeptes“ (RVK) für den Bereich der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, der Stadt Kaltenkirchen sowie der Ämter Kisdorf, Kaltenkirchen-Land und Itzstedt vergeben.

Am 15.02.2020 fand eine erste Öffentlichkeitsveranstaltung dazu im Ratssaal der Stadt Kaltenkirchen mit einer anschließenden Online-Beteiligung statt, im Herbst 2020 sollte das Konzept fertig sein – so der vorgesehene Zeitplan.

Durch die Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist es zurzeit jedoch nicht möglich, wichtige Verkehrszählungen vorzunehmen und Abstimmungs-Gespräche zu führen.
Auch die Beteiligung der politischen Gremien und die geplanten Öffentlichkeitsveranstaltungen werden sich dadurch zeitlich verzögern.

Die Arbeiten für die Erstellung des Konzeptes laufen – soweit sie können – weiter, der vorgesehene Zeitplan lässt sich so aber nicht einhalten. Mit den beteiligten Behörden wurde daher eine Verlängerung des Förderzeitraumes für diese Maßnahme bis Sommer 2021 vereinbart! Ein angepasster Zeitplan wird nach Lockerung der Kontakt-Beschränkungen neu festgelegt.

An der Informationsveranstaltung in Kaltenkirchen am 15.02.2020 haben sich mehr als 200 Bürgerinnen und Bürger mit zahlreichen Hinweisen zur Verkehrssituation und Ideen zu ihrer Verbesserung eingebracht.
In der anschließenden Online-Beteiligung wurden bis zum 15.03.2020 von fast 300 Nutzerinnen und Nutzern weitere 600 Ideen und Hinweise auf der im Internet eingerichteten Beteiligungsplattform eingetragen. Dabei wurde auch die Möglichkeit, diese Einträge zu kommentieren oder zu bewerten, fast 6.200 Mal genutzt.
Inhaltlich verteilen sich die Anregungen und Hinweise auf alle Verkehrsarten (Fuß/Rad, Bus/Bahn, Kfz-Verkehr). Bei der Online-Beteiligung konzentrierten sich die Eingaben vor allem auf den Fuß- und Radverkehr (42 %) und den Kfz-Verkehr (37 %).
Die abgegebenen Hinweise und Anregungen reichen über das gesamte Spektrum der raum- und verkehrsplanerischen Fragestellungen und Maßnahmen, wie beispielsweise fehlende Querungsmöglichkeiten, Geschwindigkeitsregelungen, fehlende überörtliche Radwegeverbindungen, mögliche Entlastungsstraßen und den Bau von Verknüpfungspunkten zwischen den verschiedenen Verkehrsarten.
Die Ideen und Hinweise zeigen eine deutliche Konzentration auf die Achse Henstedt-Ulzburg-Kaltenkirchen, die Ortslagen von Kisdorf und Lentföhrden sowie – in etwas geringerem Maße – die Achse entlang der Bundesstraße B432 (Tangstedt-Kayhude-Wakendorf-Nahe-Itzstedt). Der Achsenzwischenraum weist dagegen nur sehr wenig Ideen und Hinweise auf.

Die Ideen und Hinweise werden in den kommenden Wochen vom beauftragten Planungsbüro weiter vertieft inhaltlich ausgewertet. Eingaben, die vorrangig kleinräumige, gemeinde Bezogene Fragestellungen betreffen, werden aufbereitet und an die jeweiligen Kommunen weitergeleitet. Geprüft wird auch, inwieweit sich aus diesen Eingaben generelle Problemstellungen ableiten lassen, die auf der regionalen Ebene ggf. gemeinsam angegangen werden können.
„An der ersten Öffentlichkeitsveranstaltung zum regionalen Verkehrskonzept am 15.02.2020 in Kaltenkirchen und dem anschließenden Online-Beteiligungsverfahren haben sich erfreulich viele Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Vielen Dank dafür.
Leider verhindert die Corona-Lage zurzeit eine konsequente Umsetzung unseres Zeitplanes und führt zu einer zeitlichen Verzögerung. Sobald Klarheit besteht, in welchem Zeitrahmen wir das Verfahren fortsetzen und insbesondere auch die weiteren Öffentlichkeitsveranstaltungen durchführen können, werden wir darüber berichten.“, so Bürgermeister Hanno Krause für die Mitglieder des Lenkungsausschusses.

Hinweis:
Die Projektkosten für das regionale Verkehrskonzept sind auf maximal 90.000 € festgelegt. Gefördert wird das Projekt von der „Metropolregion Hamburg“ mit 34.604 € und von den Aktivregionen „Alsterland“ und „Holsteiner Auenland“ mit 20.041,33 € als LEADER-Förderung über das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR). Die Restsumme finanzieren die Kooperationspartner anteilig in Höhe der Bevölkerungszahl im Untersuchungsraum.

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