Manke hat Klage mangels Erfolgsaussichten zurückgezogen.
Im Oktober 2015 wurde der Bürgerentscheid zum Bebauungsplan Nr. 96, 4. Änd. (Pinnauwiesen) durchgeführt. Dem Ziel des Bürgerentscheids, den Bebauungsplan Nr. 96 dahingehend abzuändern, dass von einer ursprünglich bebaubaren Fläche von 26.000 m² nur noch eine bebaubare Fläche von 9.600 m² verbleibt, haben 5.408 Bürger*innen mit JA zugestimmt.
Im Frühjahr 2018 ist vom Grundstückseigentümer Manke eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht worden. Mit der Klage wurde beantragt, festzustellen, dass das Bürgerbegehren rechtswidrig gewesen ist.
Zum Stand des Klageverfahrens hat die Verwaltung schon im März über die Einschätzung des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichtes zur Unzulässigkeit der Klage unterrichtet.
Die Klage wird wohl abgewiesen, war die Information.
Mit Schreiben vom 18.03.19 hat der Kläger nunmehr seine Klage zurück-genommen. Der Rechtsstreit ist damit erledigt.
Die auf Grund der Aussichtslosigkeit zurückgezogene Klage ist ein großer Erfolg der Initiatoren des Bürgerentscheids.
Wir haben immer die Auffassung vertreten, dass der Bürgerentscheid rechtlich ohne Bedenken ist. Das haben nicht alle Parteien immer so gesehen und als „Argumentationshilfe“ bei der Abstimmung über den Bürgerentscheid auf mögliche Klagen des Eigentümers verwiesen, die zu Kosten in Millionenhöhe, zahlbar durch die Gemeinde, führen könnten.
So wird dann getrickst um die Bürger*ínnen zu verunsichern oder sie bei der Stimmabgabe zu beeinflussen. Man kennt das ja. Das hat aber nicht funktioniert.
Jetzt herrscht Klarheit. Klage vom Tisch. Millionenzahlungen der Gemeinde wegen des Bürgerentscheids ist eine Fata Morgana.
Im Februar 2019 hat sich die Gemeindevertretung mit dem Bebauungsplan Pinnauwiesen beschäftigt.
„Sowohl die CDU-Fraktion als auch die FDP haben gegen den Verwaltungs-vorschlag gestimmt, den Satzungs-beschluss zu fassen. So schnell geben diese Parteien nicht auf. Auch die von 5408 Bürger*innen nicht gewollte Verdichtung auf den Pinnauwiesen scheinen nicht zu interessieren“, stellt Ulf Klüver, Vorsitzender Ortsverband Bündnis 90/ Die Grünen und Mitglied im Planungs- und Bauausschuss fest, „für uns als basisdemokratische Partei ist die Meinung/ Haltung von Bürger*innen zu örtlichen Themen sehr wichtig und wird von uns sehr ernst genommen. Das unterscheidet uns von diesen Parteien“.
Kurt Göttsch, Fraktionsvorsitzender der Grünen findet die Begründung der Ablehnung des Satzungsbeschlusses auch als fadenscheinig . “CDU und FDP vertraten die Auffassung, dass durch die Änderung des Bebauungsplan 96 der Trassenplanung der TenneT (Erdkabel) Vorschub geleistet wird. Das ist Unsinn und das wissen diese Parteien auch. Die TenneT hat bei der Trassenplanung das „höhere Baurecht“ gegenüber einem örtlichen Bebauungsplan (egal was der vorsieht). TenneT kann ihre Vorhaben (notfalls nach gerichtlicher Klärung) durchsetzen. Das wissen die CDU und FDP-Fraktionen auch. Aber man kann ja mal andere Fraktionen in ein schlechtes Licht rücken. Purer Populismus.“
Letztlich geht es der CDU und FDP darum, eine höhere Bebauung auf den Pinnauwiesen durchzusetzen. So wie es der Investor Manke will.
Das beweist dieser Antrag:
„Die FDP beantragt den Satzungsbeschluss nicht zu fassen und mit dem Eigentümer nochmals Verhandlungen aufzunehmen, um „eine für alle Beteiligten tragfähige Lösung zu finden“. Sprich: eine massivere Bebauung der Pinnauwiesen zu vereinbaren, die durch den Bürgerentscheid nicht gedeckt ist, „damit werden die eigentlichen Absichten sehr klar“, so Kurt Göttsch.
Hätte sich die Gemeindevertretung mehrheitlich dem Ansinnen der FDP angeschlossen, wäre die Politik in eine nicht lösbare Konfliktsituation gekommen. Der Bauträger hatte zwischenzeitlich einen Bauantrag nach der ehemaligen Vollbebauung der Pinnauwiesen (3.Änderung) gestellt.
„Die anderen Fraktionen wollten nicht in diese „Falle“ der FDP laufen. Sie haben sich für den Satzungsbeschluss ausgesprochen, auch deswegen weil eine reduzierte Bebauung den örtlichen Gegebenheiten entspricht, zum Erhalt des Grünzuges beiträgt und das Ergebnis des Bürgerentscheids berücksichtigt“, so Kurt Göttsch von den Grünen.
Die Abstimmung war mit 21 Stimmen für die Satzung und 12 Stimmen der CDU und FDP eindeutig.
Ob jetzt Klagen gegen die neue Satzung, also gegen den geänderten Bebauungsplan, eingereicht werden, bleibt abzuwarten.
Diese Klage kann auch von TenneT eingereicht werden, die nach bisherigen Informationen auf der links neben der alten AKN Trasse liegenden Ausgleichsfläche evtl. ihr Erdkabel legen wollen. Ob die Planungsidee weiter verfolgt, wird ist aktuell unklar.
Der Planfeststellungsbeschluss zur Ostküstenleitung liegt noch nicht vor, er soll „demnächst“ veröffentlicht werden.
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